Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Allgemeine Reisebedingungen / AGB
AGB von ostafrika-tours
Stand Dezember 2011
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde ostafrika-tours den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung im Prospekt und dieser Allgemeinen Reisebedingungen von ostafrika-tours verbindlich an.
1.2 Die Anmeldung kann schriftlich per Brief oder Fax oder elektronisch per E-Mail vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer in deren Namen. Der Anmelder haftet neben die von ihm Vertretenen selbst für deren Reisepreis und ggf. Rücktrittsgebühren, soweit in der Reiseanmeldung ausdrücklich und gesondert darauf verwiesen ist.
1.3 Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Buchungsbestätigung durch ostafrika-tours zustande. Der Kunde ist an seine Anmeldung bis zur Annahme durch ostafrika-tours, jedoch längstens 21 Tage nach Zugang der Anmeldung, gebunden.
1.4 Weicht der Inhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von ostafrika-tours vor, an das ostafrika-tours für die Dauer von 20 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme in schriftlicher (Brief, Fax) oder elektronischer Form (E-Mail) erklärt.
2. Zahlung
2.1 Mit Vertragsschluss wird eine Anzahlung von € 200 fällig. Die Anzahlung ist innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung zu entrichten. Sie wird auf den Reisepreis angerechnet.
2.2 Die Restzahlung ist 28 Tage vor Reiseantritt fällig. Bei Buchungen, die weniger als vier Wochen vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis sofort nach Erhalt der Zusage fällig. Der Versand der Reiseunterlagen erfolgt erst, wenn die Zahlung des Reisepreises vollständig bei ostafrika-tours eingegangen ist. Zahlungen erfolgen per Banküberweisung und in bar. Kreditkartenzahlung ist nicht möglich.
2.3 Werden auf den Reisepreis fällige Zahlungen trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht bezahlt, ist ostafrika-tours berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten zu belasten, die sich an nachstehender Ziffer 5 orientieren.
3. Leistungen; Leistungs- und Preisänderungen vor Vertragsschluss
3.1 Der Umfang der vertraglich von ostafrika-tours geschuldeten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in dem zur betreffenden Reise gehörigen Reiseangebot sowie aus der Buchungsbestätigung.
3.2 ostafrika-tours behält sich ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Kunde vor Buchung selbstverständlich informiert wird. ostafrika-tours behält sich insbesondere ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung des Reisepreises aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospektes zu erklären. Der Kunde ist vor Buchung auf die Änderungen rechtzeitig hinzuweisen.
3.3 Versicherungen (Reisekranken-, Unfall-, Haftpflicht-, Gepäck-, Reiserücktrittsversicherung usw.) sind im Reisepreis nicht enthalten.
4. Leistungs- und Preisänderungen nach Vertragsschluss; Rechte des Kunden
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages sind aufgrund des spezifischen Charakters von Erlebnisreisen nicht vollkommen auszuschließen. Unerwartete Straßenverhältnisse, Wettereinbrüche, behördliche Willkür und Ähnliches können zu einer Änderung des beschriebenen Reiseverlaufs führen. Nach Vertragsabschluss notwendig werdende Änderungen oder Abweichungen, die von ostafrika-tours nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. In einem solchen Fall werden adäquate Ersatzleistungen angeboten.
4.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
4.3 ostafrika-tours behält sich, längstens bis zum 21. Tag vor Reiseantritt, vor, die mit der Buchung bestätigten Preise angemessen und unter Berücksichtigung nachstehender beispielhaft aufgezählter Preisfaktoren aus wichtigen Gründen zu ändern: z.B. Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse, Veränderungen von Steuern und öffentlichen Abgaben, sofern in jedem Einzelfall der vereinbarte Reisetermin mehr als vier Monate nach dem Abschluss des Reisevertrages liegt. Übersteigen diese Preiserhöhungen 5 % des Reisepreises, ist der Kunde berechtigt, ohne Zahlung eines Entgelts von dem Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn ostafrika-tours in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Die Ausübung der Rechte durch den Kunden hat unverzüglich nach der Erklärung von ostafrika-tours zu erfolgen, im Falle des Rücktritts werden geleistete Zahlungen dann von ostafrika-tours unverzüglich zurückerstattet.
5. Rücktritt durch den Kunden; Umbuchungen; Ersatzpersonen
5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei ostafrika-tours. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich (Brief, Fax) oder elektronisch (E-Mail) zu erklären.
5.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann ostafrika-tours eine angemessene Entschädigung verlangen, die wie folgt pauschaliert ist:
- ab Buchungsbestätigung bis zum 40. Tag vor Reiseantritt 10 % des Reisepreises,
- vom 39. bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises,
- vom 29. bis zum 21. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises,
- vom 20. bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 40% des Reisepreises,
- vom 14. bis zum 3. Tag vor Reiseantritt 75% des Reisepreises,
- ab dem 2. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises.
5.3 Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass an seiner Stelle für ihn ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. ostafrika-tours kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Kunde ostafrika-tours als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
5.4 Umbuchungen auf einen anderen Reisetermin oder eine andere Reiseroute sind in Einzelfällen nach Absprache möglich. Es wird hierfür eine Umbuchungsgebühr von € 30,- pro Person sowie zusätzliche Auslagen für eventuell erforderliche Kommunikationskosten berechnet. Kurzfristige Umbuchungen, also eine auf Wunsch des Kunden von ostafrika-tours weniger als 30 Tage vor Reisebeginn konsentierte inhaltliche Veränderung des Reisevertrages geben ostafrika-tours das Recht, den oben (5.2) näher beschriebenen pauschalisierten, für den Rücktritt geregelten Entschädigungsanspruch entsprechend geltend zu machen. Sämtliche Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind sofort zur Zahlung fällig. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
5.5 Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ostafrika-tours ordnungsgemäß angeboten hat, infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen Gründen, die vom Kunden zu vertreten sind, nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises. ostafrika-tours wird sich bei den Leistungsträgern um die Erstattung etwa ersparter Aufwendungen bemühen. ostafrika-tours bezahlt an den Kunden – jedoch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht – ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an ostafrika-tours zurückerstattet worden sind.
5.6 Alle Sonderkosten, die als Folge oder im Zusammenhang mit Änderungen des vorgesehenen Reiseverlaufs aus in der Person des Kunden liegenden Gründen während der Reise entstehen, gehen zu Lasten des Kunden und sind mit Entstehung sofort an den jeweiligen Anspruchsteller zu zahlen. Zu diesen Sonderkosten gehören z.B. Aufwendungen, die aus dem verspäteten Eintreffen des Kunden zur vorbereiteten Reise entstehen oder Kosten für eine vorzeitige Rückkehr von einer Wanderung oder Exkursion als Folge von mangelnder Motivation, Krankheit oder Unfall (z.B. Hubschrauber-Rücktransport, Hospital- und Hotelaufenthalt auch für die Begleitperson). Tritt ostafrika-tours, um einem akuten Notfall zu begegnen, in Vorlage, so sind die von ostafrika-tours verauslagten Beträge nach Abschluss der Reise unverzüglich zu erstatten.
5.7 Gegen die in Ziffer 5.2 genannten Rücktrittskosten kann sich der Reiseteilnehmer durch eine Reiserücktrittskostenversicherung versichern. Der Abschluss einer solchen Versicherung wird ausdrücklich empfohlen.
6. Rücktritt und Kündigung durch ostafrika-tours
6.1 ostafrika-tours kann vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Reiseantritt den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn sich der Kunde trotz Abmahnung durch ostafrika-tours in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Kunde die Durchführung der Reise nachhaltig stört oder den besonderen, in der Reisebeschreibung genannten Anforderungen (z.B. an Gesundheit usw.) nicht entspricht. Kündigt ostafrika-tours, bleibt der Anspruch auf den Reisepreis gegen den Kunden bestehen. ostafrika-tours muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die ostafrika-tours aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beiträge. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.
6.2 ostafrika-tours behält sich bei im Reisekatalog ausgeschriebenen Gruppenreisen mit einer Mindestteilnehmerzahl den Rücktritt vom Vertrag bis 14 Tage vor Reiseantritt vor. ostafrika-tours wird sich bemühen, zum frühestmöglichen Zeitpunkt den Kunden zu informieren, wenn die Reise wegen zu geringer Buchungszahl gefährdet ist. Tritt ostafrika-tours wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurück, erhält der Kunde sämtliche geleisteten Anzahlungen erstattet. Weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen nicht.
6.3 Wird die Reise nach ihrem Antritt durch bei Vertragsschluss nicht voraussehbare höhere Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können beide Parteien den Reisevertrag kündigen. In diesem Fall verliert ostafrika-tours den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. ostafrika-tours kann jedoch für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Entschädigung berechnet sich nach dem Reisepreis, der in dem Verhältnis herabzusetzen ist, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert der gesamten vereinbarten Reiseleistungen zu den bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Reiseleistungen gestanden haben würde. ostafrika-tours ist verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrags notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasste, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
7. Obliegenheiten des Kunden; Reisemängel
7.1 Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung anzuzeigen und um Abhilfe zu ersuchen. Die Reiseleitung ist nicht berechtigt, Aussagen zu Schadenersatzansprüchen zu machen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt eine Minderung nicht ein.
7.2 Wird die Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde in angemessener Frist Abhilfe verlangen. ostafrika-tours kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. ostafrika-tours kann durch Erbringen einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe schaffen.
7.3 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet ostafrika-tours innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde den Reisevertrag kündigen, wobei aus Beweisgründen die schriftliche Erklärung empfohlen wird. Der Bestimmung einer Frist bedarf es dann nicht, wenn ostafrika-tours die Abhilfe verweigert oder die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. Der Anspruch ostafrika-tours‘ auf den Reisepreis für bereits erbrachte Reiseleistungen bleibt unberührt.
7.4 Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung einer Reiseleistung, welche die Reise nicht erheblich beeinträchtigt, kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert der Reiseleistung in mangelfreiem Zustand zu dem mängelbehafteten Wert gestanden haben würde.
7.4 Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
7.5 Der Kunde hat ostafrika-tours zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb der ihm mitgeteilten Zeiten erhält oder wenn die Unterlagen und Tickets falsche Angaben (Daten des Kunden, Name, Anschrift etc.) enthalten.
7.6 Der Kunde ist persönlich für sein rechtzeitiges Erscheinen am Abreiseort oder Abreiseflughafen verantwortlich.
8. Haftung von ostafrika-tours
8.1 Dem Reisenden ist bekannt, dass es sich um eine Reise mit Expeditionscharakter handelt. Es bestehen latente Risiken im Hinblick auf die politischen und sozialen Verhältnisse in den Zielländern, Naturereignisse, etc. Für solche Unwägbarkeiten wird die Haftung ostafrika-tours‘ ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt auch für Materialfehler, Schäden die auf fahrlässigem Verhalten eines Erfüllungsgehilfen ostafrika-tours‘ beruhen (Fahrfehler) und für Beschädigung oder Verlust persönlicher Ausrüstungsgegenstände. Keine Haftung wird ferner übernommen für Nachteile, die sich aus Defekten an den Fahrzeugen, Routen- und Terminänderungen, willkürlichen Maßnahmen lokaler Behörden, Treibstoff- und Versorgungsproblemen oder sonstiger höherer Gewalt, die nicht vom Veranstalter zu vertreten ist, ergeben.
8.2 ostafrika-tours haftet für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung – sofern ostafrika-tours nicht gemäß Absatz 3.2 vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt hat – und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. ostafrika-tours haftet nicht für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.
8.3 Ausflüge, Führungen, Sonderveranstaltungen usw., die nicht in die Leistungsbeschreibung einbezogen wurden, sind als Fremdleistungen am Urlaubsziel vom Reisenden selbst zu buchen. Sie fallen daher nicht in den Verantwortungsbereich von ostafrika-tours. Angaben über Fremdleistungen beruhen auf den Angaben der Leistungsträger und stellen keine Zusicherungen durch ostafrika-tours dar. ostafrika-tours haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und in der Reisebeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen bezeichnet wurden, es sei denn, dass der Reiseveranstalter die Fremdleistungen nicht ordnungsgemäß vermittelt hätte. Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt ostafrika-tours insoweit Fremdleistungen, sofern er in der Reiseausschreibung bzw. in der Buchungsbestätigung ausdrücklich darauf hinweist. ostafrika-tours haftet daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen des jeweiligen Unternehmens.
8.4 Soweit die Reise als Selbstfahrertour durchgeführt wird, wird der Transport auf der Reisestrecke von den Reisenden in eigener Verantwortung durchgeführt. Vertragliche Schadensersatzansprüche für Schäden im Zusammenhang mit dem Transport bestehen ostafrika-tours gegenüber nur, wenn sie auf Verstößen gegen unsere vertraglichen Pflichten beruhen. Die als Fahrer eingetragenen Reiseteilnehmer haften nicht für eventuelle Unfallschäden, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Die Unfallhaftung wird ausschließlich durch die Versicherungsleistungen der Versicher vor Ort gedeckt.
8.5 Der Teilnehmer ist für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Reiselandes ebenso selbst verantwortlich wie für ausreichenden Versicherungsschutz.
8.6 Die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist von ostafrika-tours für sämtliche vertraglichen Schadensersatzansprüche des Reisekunden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit ostafrika-tours für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entstehen oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich ostafrika-tours gegenüber den Kunden hierauf berufen.
8.7 Für Beschädigungen oder Verlust von persönlicher Ausrüstung (z.B. Foto- und Filmausrüstung, Kleidung, Wertsachen etc.) durch Diebstahl, sonstiges Abhandenkommen oder Schäden durch extreme Belastung wie Sand, Staub, hohe Luftfeuchtigkeit, Fahrten bei schwierigen Streckenverhältnissen, Wanderungen, Bergbesteigungen usw. haftet ostafrika-tours nicht. Auch bei Aufbewahrung oder Transport in den eingesetzten Fahrzeugen oder auf Last-/Tragtieren, Booten usw. ist jegliche Haftung von ostafrika-tours ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten seiner Erfüllungsgehilfen zu Beschädigung oder Verlust geführt hat.
9. Ausschluss von Ansprüchen; Abtretungsverbot; Verjährung
9.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber ostafrika-tours geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde nur Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert wurde. Im eigenen Interesse sollte die Anmeldung der Ansprüche schriftlich erfolgen; maßgeblicher Zeitpunkt für die Fristwahrung ist der Eingang bei ostafrika-tours.
9.2 Eine Abtretung jeder Ansprüche des Kunden, aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte, auch an Ehepartner, ist ausgeschlossen. Ebenso ist deren gerichtliche Geltendmachung im eigenen Namen ausgeschlossen.
9.3 Ansprüche des Reisenden verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag des vertraglich vorgesehenen Reiseendes. Schweben zwischen dem Reisenden und ostafrika-tours Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder ostafrika-tours die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
10. Pass-, Zoll-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
10.1 ostafrika-tours haftet nicht dafür, die Reiseteilnehmer mit der Buchungsbestätigung über aktuelle gesundheitspolizeiliche Formalitäten und deutsche Staatsangehörige zudem über Pass- und Visavorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Zuständig sind die Auslandsvertretungen der Reiseländer.
10.2 Für die Einhaltung von Pass-, Einreise-, Impf-, Devisen- und Zollbestimmungen ist jeder Reiseteilnehmer, der im Besitz eines gültigen Reisepasses sein muss, selbst verantwortlich. Eventuell erforderliche Visa beantragt und bezahlt der Reisende selbst. ostafrika-tours haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reisenden, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von ostafrika-tours bedingt sind.
11. Unwirksamkeit
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages oder dieser Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages bzw. dieser AGB zur Folge. Mit der Veröffentlichung dieses Prospektes verlieren unsere früheren Publikationen über gleichlautende Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit.
12. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Klagen gegen ostafrika-tours ist Mzuzu/Malawi. Für Klagen von ostafrika-tours gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.
13. Reiseveranstalter
ostafrika-tours
Postfach 93 01 61
60456 Frankfurt a. M.